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ERASMUS-Dozentenmobilität

ERASMUS für Dozenten

1. Was wird gefördert?

Über das ERASMUS-Programm werden Gastdozenturen an einer ausländischen Partnerhochschule gefördert, deren Dauer mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen muss und maximal 6 Wochen betragen kann. Aufgrund der begrenzten Mittel werden in der Regel höchstens einwöchige Aufenthalte gefördert. Empfehlenswert ist es, einen Aufenthalt von ca. fünf Tagen einzuplanen, wobei die Reisetage eingerechnet werden können. Die Lehrveranstaltung an der Partnerhochschule soll in das dortige Lehrangebot integriert sein und muss vor dem geplanten Aufenthalt mit dem/der einladenden Institut/Fakultät abgestimmt sein. Die Unterrichtsveranstaltungen sollen sich an Studierende richten. Eine Teilnahme an Tagungen, Symposien oder wissenschaftlichen Vortragsreisen kann nicht im Rahmen der Dozentenmobilität gefördert werden.


2. Wer kann gefördert werden?

Dozentinnen und Dozenten, die an der H:G fest angestellt sind und die Staatsangehörigkeit eines am ERASMUS-Programm teilnehmenden Landes besitzen oder in Deutschland offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als hier ständig wohnhaft anerkannt sind.


3. Was umfasst die Förderung?

Der durch das Programm gewährte Mobilitätszuschuss dient der Deckung von Fahrt- und Aufenthaltskosten. Reisekosten, Übernachtung und Tagesgeld werden nach der gültigen Reisekostenvergütung berechnet und bis zu einer Höchstgrenze von derzeit 780 €/Woche durch das ERASMUS-Programm bezuschusst. Die darüber liegenden Kosten müssen anderweitig aufgebracht werden.


4. Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Anträge auf Dozentenmobilität können laufend beim International Office gestellt werden. Um sicher zu gehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel reserviert werden können, sollte der Antrag aber nach Möglichkeit zu Beginn des akademischen Jahres eingehen. Grundsätzlich sollten sich Dozenten bis zum 28. Februar beim International Office melden und mündlich ein Interesse an einem Auslandsaufenthalt bekunden, damit die nötigen Finanzmittel für das folgende Studienjahr beantragt werden können.

Bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn müssen folgende Unterlagen vorliegen:

• Annahmeerklärung
• Lehrprogramm (Teaching Assignment)


5. Welche weiteren Pflichten sind zu erfüllen?

Die geförderten Dozenten sollten bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung Ihrer Reise folgende Dokumente im International Office einreichen:

• Aufenthaltsbescheinigung der Gasthochschule/ "Letter of Confirmation"
• Kurzer Erfahrungsbericht
• Reisekostenabrechnung incl. aller Belege

Nach Prüfung werden die Unterlagen an die Buchhaltung weitergeleitet, wo die endgültige Abrechnung und Auszahlung erfolgt.


Formulare

Die benötigten Formulare finden Sie unter "Downloads".




DAAD Gastdozentur

Der Deutsche Akademische Austauschdienst  (DAAD) vergibt auf Antrag von hauptamtlich Lehrenden Fördermittel für Studien- und Forschungsaufenthalte (14 Tage bis 3 Monate), Kurzzeitdozenturen (1-3 Monate) und Langzeitdozenturen (3 Monate bis 5 Jahre).


1. Studien- und Forschungsaufenthalte

Im Rahmen bestehender Kulturaustauschprogramme kann der DAAD auf Antrag promovierte Wissenschaftler für einen solchen Aufenthalt vorschlagen. Termin und Zweck des Aufenthalts müssen mit dem Gastinstitut abgestimmt sein. Der DAAD übernimmt die Reisekosten.


2. Kurzzeitdozenturen

Einladung der Gasthochschule, mind. 8 Wochenstunden Lehrbelastung, Gasthochschule zahlt Beitrag zur Maßnahme (Honorar, Unterbringung o.ä.). Leistung des DAAD bezieht sich auf Reisekosten und Aufenthaltskosten unter Anrechnung des Beitrags der Gasthochschule. Voraussetzung ist Beurlaubung unter Fortzahlung der Bezüge.


3. Langzeitdozenturen

Antrag der Gasthochschule, DAAD schreibt danach aus. Einschlägige Sprachkenntnisse und die Unterstützung der DAAD-Aktivitäten im Zielland werden vorausgesetzt. Leistungen des DAAD sind vor allem Gehaltsausgleichszulagen, Zahlung von Umzugspauschalen, Mietzuschüssen, Versorgungszuschüssen und Beihilfen in Krankheitsfällen.

 


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