Zulassungsverfahren und Termine

 


 
 


 

Bachelor-Studiengänge

Zulassungs-
voraussetzungen

  • Fachhochschulreife*
  • Allgemeine Hochschulreife
  • Vergleichbare (ausländische)
    Bildungsnachweise
  • Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte gem. §11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)**
  • Sporteignungsnachweis und ein sportrelevantes Vorpraktikum von 6 Wochen***

Weitere Optionen/ Informationen

  • Einschlägige Berufserfahrungen können anerkannt werden.
  • Bereits in einem Studium in studienähnlichen Fächern erworbene Credit Points oder Scheine können anerkannt werden.

*Ist die Fachhochschulreife nicht an einer Fachoberschule und außerhalb Berlins erworben worden, muss Sie diese erst von der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf ihre Gleichwertigkeit für das Land Berlin geprüft werden.

**Gilt nicht für unsere Kooperationsstudiengänge in Betriebswirtschaftslehre, Gesundheitsmanagement, Sportmanagement, Wirtschaftspsychologie und Wirtschaftsrecht.

***Betrifft nur den Studiengang Sport und angewandte Trainingswissenschaft. Hier ist ein Nachweis der sportlichen Eignung (durch eine Trainer-Lizenz oder durch einen Sporteignungstest der H:G oder einer anderen staatlichen Hochschule oder durch mindestens die Note 2,0 im Fach Sport im Zeugnis, das zum Hochschulzugang berechtigt) und ein sportrelevantes Vorpraktikum von 6 Wochen erforderlich.

 



Master-Studiengänge

Zulassungs-
voraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss eines Bachelorstudiengangs an der H:G, oder ein gleichwertiger Abschluss an einer anderen Hochschule mit mindestens 210 CP.

Fehlende CP können in einem Vorkursprogramm an der H:G nachgeholt werden.

Absolventen fachfremder Studiengänge (z.B. Ingenieurwissenschaften) müssen Vorkurse aus beiden Fachrichtungen besuchen.

 

 

Weitere Optionen/ Informationen

Einschlägige Berufserfahrungen können anerkannt werden.
Bereits in einem Studium in studienähnlichen Fächern erworbene Credit Points oder Leistungsnachweise können anerkannt werden.

Dieser Abschluss eröffnet prinzipiell einen Zugang zum Promotionsstudium.

 

Für alle Studiengänge gilt der 10. September als Bewerbungsschluss für das Wintersemester bzw. der 10. Februar für das Sommersemester.

Bis spätestens 15. September für das Wintersemester bzw. 15. Februar für das Sommersemester wird den Bewerberinnen und Bewerbern mitgeteilt, ob sie für den gewünschten Studiengang zugelassen werden können.

Bis zum 15. Oktober für das Wintersemester bzw. 15. März für das Sommersemester besteht eine Nachfrist zur Anmeldung. Für diese verspätete Anmeldung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- Euro.

 

Die Zulassungsordnung der H:G Hochschule für Gesundheit und Sport kann hier eingesehen werden.

 

 




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