Hochschule Ι Staatliche Anerkennung & Akkreditierung

Anerkannt, akkreditiert, qualitätsgetrieben

Staatliche Anerkennung

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst die staatliche Anerkennung ausgesprochen. Als private Hochschule unterliegen wir besonders strengen Richtlinien, die von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung des Landes Berlin regelmäßig überprüft werden. Aus diesem Grunde dürfen die bei uns erworbenen akademischen Grade national und international ohne Einschränkungen geführt werden. Die Mastergrade eröffnen prinzipiell den Zugang zu einem Promotionsstudium an einer Universität.

 

Aus dem Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin vom 24.08.2007:

 

"Aufgrund von § 123 Abs. 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das 11. Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vom 6. Juli 2006 (GVBl. S. 173) wird die H:G Hochschule für Gesundheit und Sport* als nichtstaatliche Fachhochschule befristet anerkannt."

 

*Im Juni 2013 wurde die Hochschule in "H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst" umbenannt.

 

Akkreditierung und Qualitätssicherung

 

Unser hochschulinternes Qualitätsmanagementsystem sichert den hohen Standard der Ausbildung. Neben regelmäßigen Evaluierungen durch unsere Studierenden setzen wir renommierte externe Gutachter aus dem In- und Ausland ein, um unser Studienangebot weiter zu verbessern und internationalen Maßstäben entsprechend weiterzuentwickeln. Unsere vielfältigen Kooperationen mit Wirtschaftsunternehmen und Verbänden nutzen wir, um unsere Lehrpläne stets am Bedarf des Arbeitsmarktes auszurichten und den aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

 

 

Unser hohes Qualitätsniveau in Studium und Lehre wurde durch die erfolgreiche institutionelle Akkreditierung der Hochschule durch den Wissenschaftsrat bestätigt. Durch dieses Verfahren wird geprüft, ob eine Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen.

Die Studiengänge "Psychologie und Mentale Gesundheit (B.Sc./M.Sc.)","Komplementärmedizin (B.Sc./M.Sc.)" und "Sanitäts- und Rettungsmedizin (B.Sc.)" wurden durch die AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales) programmakkreditiert. Die Durchführung von Akkreditierungsverfahren hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern eine verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienangeboten zu geben.