|
Ansprechpartner für BAföG: Tel.: (030) 20 245 - 0 E-Mail: [email protected] Weitere Hinweise dazu: Der „Erfassungsbeleg für den leistungsabhängigen Darlehensteilerlass
nach der BAföG-TeilerlassV“ ist allen Prüfungskandidaten
bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auszuhändigen. Der erste
Teil des Belegs ("Erklärung des Darlehensnehmers") ist
von den Geförderten auszufüllen und zusammen mit dem letzten
Förderbescheid bis zur Aushändigung des Abschlusszeugnisses
an die Prüfungsstelle zurückzugeben. Die Prüfungskandidaten
sind bei der Aushändigung des Erfassungsbelegs darauf hinzuweisen,
dass die Abgabe dieser Erklärung notwendig ist, um eine spätere
Entscheidung über den Darlehensteilerlass nach § 18b Abs. 2
BAföG zu ermöglichen Nach Ablauf des Prüfungsjahres ermittelt die Prüfungsstelle
unter Berücksichtigung der Ergebnisse aller Prüfungsabsolventen,
die im Laufe eines Kalenderjahres in der jeweiligen Vergleichsgruppe ihre
Abschlussprüfung abgelegt haben (d.h. berücksichtigt werden
auch Der ausgefüllte Erfassungsbeleg ist bis Ende April des auf das Prüfungsjahr
folgenden Jahres an das Bundesverwaltungsamt weiterzuleiten. Eine Durchschrift
verbleibt bei der Prüfungsstelle und ist aufzubewahren. Auch verspätet
abgegebene Erklärungen von Geförderten sind an das Bundesverwaltungsamt
weiterzuleiten.
|
|||