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Für alle Studiengänge gilt der 10.September / 10.Februar
als Bewerbungsschluss für das Wintersemester / Sommersemester.
Bis spätestens 15.September / 15.Februar wird
den Bewerbern mitgeteilt, ob sie für den gewünschten Studiengang
zugelassen werden können.
Bis zum 15.Oktober / 15.März wiederum besteht eine
Nachfrist zur Anmeldung. Für diese verspätete Anmeldung ist
eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- Euro zu bezahlen.
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