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Die staatliche Anerkennung unserer Hochschule ist von der Senatsverwaltung
für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit Schreiben vom 26.04.2007
zugesichert. Die bei uns erworbenen akademischen Grade dürfen international
ohne Einschränkungen geführt werden. Die Mastergrade eröffnen
prinzipiell den Zugang zu einem Promotionsstudium an einer Universität.
Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft
und Forschung Berlin vom 24.08.2007:
„Aufgrund von § 123 Abs. 1 des Berliner Hochschulgesetzes
(BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert
durch das 11. Gesetz zur Änderun des Berliner Hochschulgesetzes vom
6. Juli 2006 (GVBl. S. 173) wird die H:G Hochschule für Gesundheit
und Sport als nichtstaatliche Fachhochschule befristet anerkannt.“
Der Studienbetrieb startet zum Wintersemester 2007/08.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner:
„ihre Initiative, Studienplätze in Berlin in einer privatrechtlichen
Institution bereitzustellen begrüße ich ausdrücklich.“
(Im Schreiben vom 26.04.2007)
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