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Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat der H:G Hochschule für Gesundheit und Sport die staatliche Anerkennung ausgesprochen. Die an der H:G erworbenen akademischen Grade dürfen international ohne Einschränkungen geführt werden. Die Mastergrade eröffnen prinzipiell den Zugang zu einem Promotionsstudium an einer Universität.

Schreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin vom 24.08.2007:

„Aufgrund von § 123 Abs. 1 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das 11. Gesetz zur Änderun des Berliner Hochschulgesetzes vom 6. Juli 2006 (GVBl. S. 173) wird die H:G Hochschule für Gesundheit und Sport als nichtstaatliche Fachhochschule befristet anerkannt.“

Der Studienbetrieb wurde zum Wintersemester 2007/08 aufgenommen.

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner:

„Ihre Initiative, Studienplätze in Berlin in einer privatrechtlichen Institution bereitzustellen begrüße ich ausdrücklich.“ (Im Schreiben vom 26.04.2007)



 
 
 
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